ÄRGER VERMEIDEN: MAUT-REGELN FüR WOHNMOBILE UND HANDWERKER

Ab dem 1.7.2024 wird die Mautpflicht in Deutschland ausgeweitet und gilt auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bisher beschränkte sich die sogenannte Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen.

Müssen dann ab dem Stichtag Handwerkerfahrzeuge oder Wohnmobile Maut zahlen?

Diese Maut-Regeln gelten für Wohnmobile

In Deutschland sind rund 160.000 Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zugelassen. Grundsätzlich bleiben nach Angaben des ADAC Wohnmobile mautfrei, wenn diese von außen eindeutig als Wohnmobil erkennbar sind. Generell sind laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auch Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen, die dauerhaft und fest mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind. Dazu gehören unter anderem Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum. Diese Ausnahmeregelung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen.

Diese Mautbefreiung gilt ebenfalls für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zu Wohnmobilen umgestaltet wurden. Solche Fahrzeuge müssen dieselben Kriterien bezüglich der festen Wohneinrichtung erfüllen, um von der Mautpflicht ausgenommen zu werden.

Lkw- und Bus-Ausbau problematisch

Nach Angaben von ADAC-Experte Martin Zöllner gebe es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, "die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen" – auch wenn diese als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind. Auch seien einige Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung unterwegs. Von außen sei indes nicht zu erkennen, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen habe, es könne auf- oder abgelastet sein.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die einen eigenen Ladebereich (z.B. Pferdeabteil oder Heckgarage) haben oder einen Transportanhänger mitführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von der Maut befreit zu bleiben. Der Wohnbereich muss mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für private Fahrten genutzt werden.

Wenn bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer ist als die Wohnfläche, besteht laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Mautpflicht. Dies gilt selbst dann, wenn das Boot zu privaten Zwecken transportiert wird und der Bootsanhänger leer zurückgebracht wird.

So vermeiden Sie Maut-Ärger bei Wohnmobilen

Um Ärger bei der Maut zu verhindern, können Halter ihr Fahrzeug auf freiwilliger Basis vorab bei Betreiber Toll Collect als Wohnmobil registrieren lassen. Laut BALM lassen sich dadurch viele Unannehmlichkeiten wie Kontrollen oder Nacherhebungsbescheide vermeiden. Informationen und Formulare zur Registrierung von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen finden sich im Serviceportal von Toll Collect. Für den Registrierungsantrag sind eine Kopie des Fahrzeugscheins, Fotos und Aufbauskizzen des Wohnmobils sowie Angaben zu den Größenverhältnissen von Wohn- und Ladebereich und Informationen zur Nutzung des Wohnmobils erforderlich. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre und kann anschließend verlängert werden.

Diese Maut-Regeln gelten für Handwerker-Fahrzeuge

Ob ein Handwerkerfahrzeug über 3,5 Tonnen und unter 7,5 Tonnen von der Maut ausgenommen ist, hängt immer von der Art der Fahrt und den transportierten Gütern ab. Dazu gehören …

  • der Transport von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen. Dazu zählen Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör.
  • handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert wurden.

Auch für Rückwege und Leerfahrten bleibt die Mautbefreiung bestehen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Fällen stehen.

Hier gilt die Maut für Handwerker-Fahrzeuge

Die Handwerkerausnahme gilt nicht für gewerbliche Transporte für Dritte oder für Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden. Zudem sind Werkstatt-, Überführungs- und Privatfahrten mautpflichtig.

Bei Fahrten, die mehrere Zwecke verfolgen, hängt die Mautbefreiung davon ab, welcher Zweck vorrangig ist. Wenn die Fahrt vorwiegend der Ausführung handwerklicher Dienstleistungen oder der Lieferung handwerklich hergestellter Güter dient, entfällt die Mautpflicht.

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