ELEKTROAUTOS AUS CHINA: E-AUTOS AUS CHINA WERDEN AB 5. JULI STRAFVERZOLLT

Die EU-Kommission verhängt Strafzölle auf Elektroautos, die aus China in EU-Staaten importiert werden. Die vorläufige Regelung gilt bereits ab 5. Juli 2024 – und sie könnte einige Autos um bis zu 37 Prozent teurer machen.

Immer wieder hatte sich die deutsche Autoindustrie und deren Interessenverband (VDA) gegen die Einführung von Strafzöllen auf E-Autos aus China ausgesprochen. Doch die EU-Kommission blieb hart und verhängt sie jetzt bereits ab 5. Juli mit einer vorläufigen Regelung. Je nach Hersteller und Kooperationsbereitschaft liegen die Aufschläge zwischen 17,4 und saftigen 37,6 Prozent, die auf die bisher geltenden zehn Prozent draufgeschlagen werden.

Die neuen "Ausgleichszölle" gelten für maximal vier Monate. Bis dahin soll eine endgültige Regelung definiert werden, die dann wiederum ab November 2024 greifen soll. Die EU-Kommission erhöht mit der Maßnahme den Druck auf die chinesische Regierung und die chinesischen Autobauer. Vorerst wandert das Geld allerdings nicht in die Kassen der EU, sondern muss als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Peking will weiter verhandeln

Die chinesische Staatsführung möchte nun weiter mit der Europäischen Kommission verhandeln. Das vereinbarten Handelsminister Wang Wentao und EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis bereits am Samstag, den 22. Juni 2024 bei einem Videogespräch. So teilte es das Handelsministerium mit. Weitere Informationen darüber, wie diese Verhandlungen aussehen könnten, gibt es bisher nicht.

Bei seiner Reise nach China machte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für eine Kompromisslösung stark. Er meinte, man müsse jetzt abwarten, was passiert. Habeck betont aber, er sei sehr froh, dass nach neun Monaten Funkstille endlich gesprochen werde. Bei seinem Besuch in China musste sich Habeck immer wieder harscher Kritik an den geplanten Strafzöllen stellen.

Er selbst betonte, dass die EU eigentlich keine Ausgleichszölle (Strafzölle) verhängen möchte, man aber im Augenblick sehr unzufrieden mit der Überkapazität der chinesischen Elektroautos in Europa sei. Daher sehe sich die EU-Kommission zum Handeln gezwungen. Dennoch ist unklar, wie eine Kompromisslösung für beide Seiten aussehen könnte. Wang verdeutlichte nämlich, er sähe eher Handlungsbedarf aufseiten der EU. Die vereinbarten Gespräche seien aber, laut Habeck, ein kleiner Fortschritt.

Die Strafzölle sind beschlossene Sache

Bereits Mitte September 2023 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Europaparlament in Straßburg an, die Einführung von Strafzöllen auf chinesische Elektroautos zu prüfen. Sie betonte die Wichtigkeit, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die CDU-Politikerin damals wörtlich: "Der Preis dieser Autos wird durch massive staatliche Subventionen künstlich gesenkt – das verzerrt unseren Markt. Das ist nicht hinnehmbar." Die Weltmärkte würden von günstigeren chinesischen Elektroautos überschwemmt.

Im März veröffentlichte die EU eine sogenannte Durchführungsverordnung, nach der eine "zollamtliche Erfassung" aller Elektroautos, die aus China eingeführt werden, erfolgen soll. Am Mittwoch (12.6.2024), meldete Brüssel die entsprechenden Konsequenzen dieser Untersuchung und kündigte Strafzölle auf chinesische Elektroautos in Höhe von bis zu 38,1 Prozent an. Bei der Bekanntgabe der Untersuchung erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: "Der Preis dieser Autos wird durch riesige staatliche Subventionen künstlich gedrückt – das verzerrt unseren Markt."

China-E-Autos fast 40 Prozent teurer

Wörtlich heißt es seitens der Kommission: "Im Rahmen ihrer laufenden Untersuchung kam die Kommission vorläufig zu dem Schluss, dass die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) in China von einer unfairen Subventionierung profitiert, durch die den BEV-Herstellern in der EU eine wirtschaftliche Schädigung droht."

In diesem Zusammenhang wurden nun konkrete Zahlen für die Zollgebühren angekündigt. Drei Hersteller werden namentlich genannt:

  • BYD: 17,4 %
  • Geely: 20 %
  • SAIC: 38,1 %

Für andere chinesische Hersteller von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, die an der Untersuchung mitarbeiteten, aber nicht in die Stichprobe aufgenommen wurden, gilt demnach ein durchschnittlicher Zollsatz von 21 %. Für Hersteller, die nicht an der Untersuchung teilnahmen, wird ein genereller Zoll von 38,1 % erhoben.

Um ein Beispiel zu nennen: Das aktuell in Deutschland meistverkaufte Elektroauto aus China, der MG4 des Herstellers SAIC mit rund 4.700 Neuzulassungen von Januar bis Mai, wird sich mit dem angekündigten Strafzoll bereits beim Basismodell um über 13.000 Euro auf 48.430 Euro verteuern. Derzeit wird der ID.3-Konkurrent zu einem Preis ab 34.990 Euro angeboten.

Letzte Chance für Verhandlungen

Diese Maßnahme soll greifen, falls die Verhandlungen mit den chinesischen Behörden zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen. Ab dem 4. Juli könnten die vorläufigen Zölle mittels einer Sicherheitsleistung, die von den Zollbehörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt wird, eingeführt werden. Dazu im Detail folgende Fragen und Antworten seitens der EU-Kommission:

Würden die vorgeschlagenen Zölle zusätzlich erhoben?

Ja, die Ausgleichszölle würden zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll von 10 Prozent auf die Einfuhr von batterieelektrischen Fahrzeugen erhoben werden.

Wann treten die Zölle in Kraft?

Die vorläufigen Zölle treten bereits am 5.7.2024 in Kraft. Die ausgewählten Stichprobenunternehmen hatten die Möglichkeit, sich zur Richtigkeit der Berechnungen zu äußern.

Hat die Industrie genug Zeit, sich auf mögliche Zölle vorzubereiten?

Die Vorab-Unterrichtung erfolgt frühzeitig genug, damit interessierte Parteien ihre Verfahrensrechte vollständig wahrnehmen können und die Marktteilnehmer auf die bevorstehende Einführung vorläufiger Zölle vorbereitet werden. Bereits die Einleitung der Untersuchung hat die Marktteilnehmer auf die Möglichkeit der Einführung von Zöllen sowie auf die Registrierung von Einfuhren vorbereitet.

Sind die Zölle hoch genug, um die EU-Industrie vor Schäden zu schützen?

Zweck der vorläufigen Ausgleichszölle wäre es, den erheblichen unfairen Wettbewerbsvorteil chinesischer Hersteller von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) aufgrund unfairer Subventionsprogramme in China zu beseitigen. Die Zölle sollen daher sicherstellen, dass die EU- und die chinesische Industrie unter gleichen Wettbewerbsbedingungen antreten können.

Wie wurden die vorläufigen Ausgleichszölle berechnet?

Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer EU-Antisubventionsuntersuchung, die ergab, dass die gesamte BEV-Wertschöpfungskette in China stark subventioniert wird und dass die Einfuhren chinesischer BEV eine Gefahr für eine klar vorhersehbare und unmittelbar drohende Schädigung der EU-Industrie darstellen.

Die angekündigten Strafzölle sind in der deutschen Autoindustrie umstritten, da sie nicht nur rein chinesische Hersteller betreffen würden. Auch europäische Marken lassen in China Elektroautos fertigen, die nach Deutschland importiert werden (siehe Bildergalerie).

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